Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 29. September 2026
Inhalt
- Geltungsbereich
- Vertragsschluss, Maklerauftrag
- Leistungen des Maklers
- Provision
- Vorkenntnis, Weitergabe, Umgehung
- Pflichten des Kunden
- Preis-Garantie, Laufzeit, Nachwirkung
- Kundenportal & digitale Dienste
- Zusatzleistungen (Suite-Produkte)
- Widerrufsrecht für Verbraucher
- Haftung
- Geldwäschegesetz
- Standorte und Lizenzpartner
- Schlussbestimmungen
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Vanholt Immobilien GmbH, Am Sandtorkai 77, 20457 Hamburg (nachfolgend „Vanholt“ oder „Makler“) und ihren Auftraggebern, Interessenten und Nutzern (nachfolgend „Kunde“) über Makler- und Nachweistätigkeiten beim Verkauf, Kauf, der Vermietung und Anmietung von Immobilien sowie über die Nutzung des Kundenportals „Vanholt Suite“ und der darüber angebotenen Zusatzleistungen.
(2) Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Vanholt stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(3) Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB).
§ 2 Vertragsschluss, Maklerauftrag
(1) Ein Maklervertrag kommt zustande durch schriftlichen oder elektronisch signierten Maklerauftrag, durch Anforderung eines Exposés bzw. weiterer Objektinformationen in Kenntnis der Provisionspflicht oder durch Inanspruchnahme der Maklerleistung (z. B. Besichtigung) in Kenntnis des Provisionsverlangens.
(2) Objektangebote von Vanholt sind freibleibend und unverbindlich. Zwischenverkauf, Zwischenvermietung und Irrtum bleiben vorbehalten. Vertragsabschlüsse über das angebotene Objekt kommen ausschließlich zwischen Kunde und Eigentümer/Verkäufer bzw. Vermieter zustande.
(3) Der Verkäufer beauftragt Vanholt regelmäßig im Rahmen eines qualifizierten Alleinauftrags mit einer Mindestlaufzeit, die im Maklerauftrag geregelt ist (siehe § 7). Vanholt ist berechtigt, auch für die andere Vertragspartei entgeltlich tätig zu werden (Doppeltätigkeit, § 654 BGB bleibt gewahrt), soweit dies nicht zu einem Interessenkonflikt zu Lasten des Kunden führt.
§ 3 Leistungen des Maklers
(1) Vanholt erbringt Nachweis- und/oder Vermittlungsleistungen. Der Umfang ergibt sich aus dem jeweiligen Maklerauftrag; bei Verkaufsaufträgen umfasst er regelmäßig Marktwerteinschätzung, Exposé-Erstellung, Vermarktung auf Immobilienportalen und den eigenen Kanälen, Besichtigungsmanagement, Bonitätsprüfung von Interessenten, Verhandlungsführung und Begleitung bis zur notariellen Beurkundung bzw. Übergabe.
(2) Marktwerteinschätzungen bzw. Marktwert-Gutachten von Vanholt und Ergebnisse der Online-Rechner sind unverbindliche Orientierungen auf Basis der vom Kunden gemachten Angaben und öffentlich zugänglicher Marktdaten. Sie ersetzen kein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB.
(3) Alle Objektangaben beruhen auf Informationen des Eigentümers bzw. Dritter. Vanholt prüft diese auf Plausibilität, übernimmt für ihre Richtigkeit und Vollständigkeit jedoch keine Gewähr.
§ 4 Provision
(1) Die Provision (Courtage) wird mit dem rechtswirksamen Abschluss des nachgewiesenen oder vermittelten Hauptvertrags (Kauf-, Miet- oder Pachtvertrag) fällig. Ihre Höhe ergibt sich aus dem jeweiligen Maklerauftrag, dem Exposé bzw. dem Objektnachweis und versteht sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht anders angegeben.
(2) Beim Verkauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern an Verbraucher gelten die §§ 656a–656d BGB: Der Provisionsanspruch gegenüber dem Käufer setzt einen Textform-Vertrag voraus; bei Doppeltätigkeit trägt jede Seite höchstens die Hälfte der Gesamtprovision.
(3) Bei der Vermietung von Wohnraum gilt das Bestellerprinzip (§ 2 Abs. 1a WoVermRG): Provisionspflichtig ist ausschließlich der Auftraggeber (in der Regel der Vermieter).
(4) Kommt statt des ursprünglich beabsichtigten Vertrags ein wirtschaftlich gleichwertiger Vertrag zustande (z. B. Erbbaurecht statt Kauf, Kauf statt Miete, Erwerb durch eine dem Kunden nahestehende Person oder Gesellschaft), besteht der Provisionsanspruch ebenfalls.
(5) Die Provision ist innerhalb von 10 Werktagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Der Anspruch entsteht unabhängig davon, ob der Hauptvertrag später aufgehoben, rückabgewickelt oder aufgrund einer Bedingung nicht durchgeführt wird, sofern Vanholt dies nicht zu vertreten hat.
§ 5 Vorkenntnis, Weitergabe, Umgehung
(1) Ist dem Kunden ein von Vanholt angebotenes Objekt bereits bekannt, hat er dies unverzüglich – spätestens innerhalb von 5 Werktagen – unter Nennung der Quelle mitzuteilen. Andernfalls gilt der Nachweis von Vanholt als ursächlich für einen späteren Vertragsabschluss.
(2) Exposés, Objektnachweise und alle weiteren Informationen sind ausschließlich für den Kunden bestimmt und vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit Zustimmung von Vanholt zulässig. Kommt durch unbefugte Weitergabe ein Vertrag mit einem Dritten zustande, hat der Kunde Vanholt die vereinbarte Provision als Schadensersatz zu leisten, sofern er nicht nachweist, dass ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist.
(3) Der Kunde verpflichtet sich, Verhandlungen mit dem Eigentümer bzw. Interessenten während der Laufzeit des Maklervertrags nur über Vanholt zu führen bzw. Vanholt hierüber zu informieren.
§ 6 Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde stellt Vanholt alle für die Auftragsdurchführung erforderlichen Informationen und Unterlagen vollständig und wahrheitsgemäß zur Verfügung (u. a. Grundbuchauszug, Flurkarte, Baupläne, Energieausweis, Teilungserklärung, Mietverträge, Nebenkostenabrechnungen) und informiert über Rechte Dritter, Mängel und laufende Verfahren.
(2) Der Verkäufer ist verpflichtet, einen gültigen Energieausweis bereitzuhalten (§ 80 GEG); Vanholt kann die Beschaffung als Zusatzleistung übernehmen (§ 9).
(3) Der Kunde informiert Vanholt unverzüglich über den Abschluss eines Hauptvertrags und teilt auf Anfrage die wesentlichen Vertragsdaten mit, soweit sie zur Prüfung des Provisionsanspruchs erforderlich sind.
§ 7 Preis-Garantie, Laufzeit, Nachwirkung
(1) Preis-Garantie: Vanholt erstellt für jeden Verkaufsauftrag eine ehrliche, marktgerechte Preiseinschätzung und begründet diese nachvollziehbar. Ist der Kunde mit der Einschätzung oder der daraus abgeleiteten Strategie nicht einverstanden, kann er vor Beginn der Vermarktung kostenfrei vom Auftrag zurücktreten. Die Preis-Garantie begründet keinen Anspruch auf einen bestimmten Verkaufspreis und keine Geld-zurück-Leistung.
(2) Laufzeit und Kündigung: Laufzeit und Kündigung richten sich nach den im jeweiligen Maklerauftrag vereinbarten Regelungen. Bereits entstandene Provisionsansprüche sowie die Nachwirkung nach Abs. 3 bleiben unberührt.
(3) Nachwirkung: Kommt innerhalb von 12 Monaten nach Beendigung des Maklervertrags ein Hauptvertrag mit einem von Vanholt nachgewiesenen Interessenten zustande, bleibt der Provisionsanspruch bestehen.
§ 8 Kundenportal „Vanholt Suite“ & digitale Dienste
(1) Vanholt stellt Kunden das Kundenportal „Vanholt Suite“ zur Verfügung (Verkaufs- und Interessenten-Cockpit, Datenraum, Chat, Exposé-Zugang, Suchprofile, Bestellungen). Der Zugang erfolgt über einen persönlichen Login-Link; der Kunde hält seinen Zugang und seine E-Mail-Adresse vor unbefugtem Zugriff geschützt und informiert Vanholt unverzüglich bei Verdacht auf Missbrauch.
(2) Für in der Suite hochgeladene Dokumente bleibt der Kunde Rechteinhaber; er sichert zu, zur Weitergabe berechtigt zu sein. Vanholt darf die Dokumente im Rahmen des Auftrags an Interessenten, Notare, Banken und Behörden weitergeben.
(3) Elektronische Signaturen (Objektnachweis, Widerrufsbelehrung, Maklerauftrag, Notarbeauftragung) werden als einfache elektronische Signatur nach eIDAS-VO erfasst; Zeitpunkt, IP-Adresse und Dokumentversion werden protokolliert. Die Parteien erkennen diese Form als verbindlich an, soweit das Gesetz keine strengere Form vorschreibt.
(4) Vanholt bemüht sich um eine Verfügbarkeit der Suite von 98 % im Jahresmittel; Wartungsfenster und Störungen außerhalb des Einflussbereichs von Vanholt bleiben unberücksichtigt. Ein Anspruch auf ständige Verfügbarkeit besteht nicht.
§ 9 Zusatzleistungen (Suite-Produkte)
(1) Über die Suite und die Website können Zusatzleistungen gegen gesondertes Entgelt bestellt werden, insbesondere Dokumentenbeschaffung (einzeln oder im Paket), Energieausweis, Wohnflächenberechnung und professionelle Immobilienfotografie. Die jeweils gültigen Preise werden vor der Bestellung ausgewiesen und verstehen sich inklusive Umsatzsteuer.
(2) Der Vertrag über eine Zusatzleistung kommt mit Bestätigung der Bestellung durch Vanholt zustande. Vanholt darf Dritte (Energieberater, Fotografen, Behörden) mit der Ausführung beauftragen.
(3) Rechnungen sind innerhalb von 10 Werktagen ohne Abzug zahlbar. Bei Verkaufsaufträgen kann vereinbart werden, dass die Kosten mit der Provision verrechnet werden.
§ 10 Widerrufsrecht für Verbraucher
(1) Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz geschlossenen Verträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen zu. Die Widerrufsbelehrung mit Muster-Widerrufsformular wird dem Kunden gesondert – bei Online-Abschluss vor Vertragsschluss – zur Verfügung gestellt.
(2) Verlangt der Kunde ausdrücklich, dass Vanholt bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnt, und wird der Hauptvertrag vor Ablauf der Frist nachgewiesen oder vermittelt, so erlischt das Widerrufsrecht bei vollständiger Leistungserbringung (§ 356 Abs. 4 BGB); bei Widerruf nach Teilleistung ist Wertersatz zu leisten (§ 357a BGB).
§ 11 Haftung
(1) Vanholt haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(3) Vanholt haftet nicht für die Richtigkeit von Angaben Dritter (Eigentümer, Behörden, Gutachter) und nicht für die Bonität oder Vertragstreue der vermittelten Vertragspartei.
§ 12 Geldwäschegesetz
Vanholt ist Verpflichteter nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 GwG. Der Kunde ist verpflichtet, an der Identifizierung (Ausweiskopie, Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten) mitzuwirken. Ohne vollständige Identifizierung darf Vanholt die Geschäftsbeziehung nicht begründen oder fortführen.
§ 13 Standorte und Lizenzpartner
Vanholt-Standorte werden von der Vanholt Immobilien GmbH (Zentrale) oder von rechtlich selbstständigen Lizenzpartnern betrieben. Vertragspartner des Kunden ist der im Maklerauftrag bzw. Objektnachweis genannte Vanholt-Standort. Wird ein Standort von einem selbstständigen Lizenzpartner betrieben, ist dieser Vertragspartner; die Zentrale stellt Marke, Systeme und Qualitätsstandards. Diese AGB gelten einheitlich für alle Standorte.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Aufenthaltsstaats entzogen werden.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz von Vanholt.
(3) Änderungen dieser AGB werden dem Kunden in Textform mitgeteilt; sie gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen widerspricht und auf diese Folge hingewiesen wurde.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.