Der Notartermin ist der finale Schritt beim Immobilienkauf. Wir erklären den genauen Ablauf, die Kosten und was Sie vorbereiten sollten.
In Deutschland ist die notarielle Beurkundung beim Immobilienkauf gesetzlich vorgeschrieben – ohne sie ist kein Kaufvertrag wirksam. Der Notar agiert dabei neutral und schützt die Interessen beider Parteien. Wer den Ablauf kennt, geht entspannt in den Termin.
Vor dem Termin
Der Notar erstellt auf Basis der Einigung den Kaufvertragsentwurf und sendet ihn beiden Parteien zu. Diesen Entwurf sollten Sie mindestens 14 Tage vor der Beurkundung erhalten und in Ruhe prüfen – bei Verbrauchern ist diese Frist gesetzlich vorgesehen. Klären Sie offene Fragen unbedingt vor dem Termin.
Während der Beurkundung
- Der Notar verliest den vollständigen Kaufvertrag Wort für Wort
- Offene Fragen werden geklärt, letzte Änderungen aufgenommen
- Beide Parteien unterzeichnen, der Notar beurkundet
- Es werden Regelungen zu Kaufpreiszahlung, Übergabe und Eigentumsübergang festgehalten
Nach dem Termin
Der Notar veranlasst die Eintragung einer Auflassungsvormerkung im Grundbuch, die den Käufer absichert. Erst nach Zahlung des Kaufpreises und Begleichung der Grunderwerbsteuer erfolgt die endgültige Eigentumsumschreibung. Bis dahin vergehen je nach Grundbuchamt einige Wochen.
Die Kosten
Notar- und Grundbuchkosten betragen zusammen üblicherweise rund 1,5 bis 2 Prozent des Kaufpreises und werden in der Regel vom Käufer getragen. Hinzu kommt die Grunderwerbsteuer, die je nach Bundesland zwischen 3,5 und 6,5 Prozent liegt.
Lassen Sie sich vom Notar nicht unter Druck setzen, falls Ihnen während der Verlesung etwas unklar ist. Der Notar ist verpflichtet, alles verständlich zu erläutern – fragen Sie so lange nach, bis Sie jeden Punkt verstanden haben.


