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Wie wird meine Immobilie richtig bewertet?

Bewertung 14 Min. Lesezeit Vanholt Ratgeber
Wie wird meine Immobilie richtig bewertet?

Eine realistische Preiseinschätzung ist der erste und wichtigste Schritt beim Verkauf. Erfahren Sie, welche Faktoren den Marktwert Ihrer Immobilie bestimmen, wie die drei anerkannten Verfahren funktionieren – und wie Profis vorgehen.

Die Immobilienbewertung ist der entscheidende Hebel für einen erfolgreichen Verkauf. Eine zu hohe Preisvorstellung schreckt Interessenten ab und lässt Ihr Objekt am Markt „verbrennen": Nach Wochen ohne Anfragen folgen sichtbare Preisnachlässe, die am Ende oft unter dem realistischen Marktwert landen. Ein zu niedriger Preis verschenkt dagegen bares Geld. Beides vermeiden Sie nur mit einer fundierten, nachvollziehbaren Wertermittlung.

3anerkannte Verfahren nach der Immobilienwertermittlungsverordnung
6Werttreiber, die jede seriöse Bewertung prüft
1ehrlicher Wert. Ohne Wunschpreis.

Marktwert, Verkehrswert, Angebotspreis: Was ist was?

Der Verkehrswert, auch Marktwert genannt, ist in § 194 Baugesetzbuch definiert: Er entspricht dem Preis, der zum Stichtag im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu erzielen wäre, ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse. Er ist also kein Wunsch und kein Bauchgefühl, sondern eine nachvollziehbare Größe.

Der Angebotspreis ist dagegen eine strategische Entscheidung: der Preis, mit dem Sie an den Markt gehen. Er orientiert sich am Marktwert, berücksichtigt aber auch Nachfrage, Verhandlungsspielraum und Ihre Ziele. Und der Kaufpreis ist am Ende das, was tatsächlich im notariellen Vertrag steht.

Die sechs Faktoren, die den Wert bestimmen

Der Wert einer Immobilie ergibt sich aus dem Zusammenspiel vieler Faktoren. Ein erfahrener Makler gewichtet sie im Kontext des lokalen Marktes. Wie unterschiedlich zwei Immobilien dabei abschneiden können, zeigt das Beispiel:

Die drei anerkannten Bewertungsverfahren

In Deutschland regelt die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) drei normierte Verfahren. Welches zum Einsatz kommt, hängt davon ab, wie Immobilien dieser Art am Markt gehandelt werden: nach Vergleichspreisen, nach ihrem Ertrag oder nach ihrer Substanz.

Verfahren 1

Vergleichswert

Der Wert leitet sich aus tatsächlich erzielten Kaufpreisen ähnlicher Objekte ab, etwa aus der Kaufpreissammlung der Gutachterausschüsse. Unterschiede bei Lage, Größe oder Zustand werden über Zu- und Abschläge angepasst.

Typisch für: Eigentumswohnungen, Reihen- und Doppelhäuser, unbebaute Grundstücke.

Vergleichspreise ± Anpassungen = Vergleichswert
Verfahren 2

Ertragswert

Grundlage sind die nachhaltig erzielbaren Mieten. Davon werden die Bewirtschaftungskosten abgezogen. Der Reinertrag wird über die Restnutzungsdauer und den Liegenschaftszinssatz in einen Wert übersetzt, dazu kommt der Bodenwert.

Typisch für: vermietete Mehrfamilienhäuser, Wohn- und Geschäftshäuser, Gewerbe.

Bodenwert + Ertragswert des Gebäudes = Ertragswert
Verfahren 3

Sachwert

Hier zählt die Substanz: Bodenwert plus die Herstellungskosten der Gebäude, gemindert um die Alterswertminderung. Über einen Sachwertfaktor wird das Ergebnis an das tatsächliche Marktgeschehen angepasst.

Typisch für: selbst genutzte, freistehende Einfamilienhäuser ohne ausreichende Vergleichspreise.

(Bodenwert + Gebäudesachwert) × Sachwertfaktor = Sachwert

Welches Verfahren passt zu welcher Immobilie?

ObjektartVergleichErtragSach
Eigentumswohnung
Reihen- / Doppelhaus
Freistehendes Einfamilienhaus
Vermietetes Mehrfamilienhaus
Gewerbe / Wohn- und Geschäftshaus
Unbebautes Grundstück
meist führendes Verfahren zur Plausibilisierung

Übliche Zuordnung in der Praxis. Im Einzelfall entscheidet die Datenlage, oft werden zwei Verfahren gegeneinander geprüft.

So läuft eine professionelle Bewertung ab

Eine belastbare Einschätzung entsteht nicht am Schreibtisch allein. Sie verbindet Unterlagen, den Eindruck vor Ort und echte Marktdaten:

1
Erstgespräch

Wir klären Anlass und Ziel: Verkauf, Erbe, Scheidung, Finanzierung oder einfach Klarheit. Der Anlass bestimmt, welche Art von Bewertung Sie brauchen.

2
Unterlagen sichten

Grundbuch, Flurkarte, Grundrisse, Wohnflächenberechnung, Energieausweis, bei Wohnungen Teilungserklärung und Protokolle. Lücken erkennen wir früh.

3
Besichtigung vor Ort

Zustand, Ausstattung, Modernisierungen, Grundriss, Licht, Umfeld. Hier zeigt sich, was kein Online-Rechner sieht.

4
Marktanalyse & Verfahren

Vergleichbare tatsächliche Verkäufe, Bodenrichtwert, je nach Objekt Vergleichs-, Ertrags- oder Sachwertverfahren, dazu die aktuelle Nachfrage in Ihrer Lage.

5
Ergebnis & Preisstrategie

Sie erhalten eine nachvollziehbare Einschätzung mit Begründung und eine Empfehlung, mit welchem Angebotspreis Sie an den Markt gehen.

Online-Rechner oder Bewertung vor Ort?

Online-Bewertungsrechner liefern eine grobe erste Orientierung. Sie basieren aber auf Durchschnittswerten und kennen die Besonderheiten Ihres Objekts nicht: den charmanten Altbau-Stuck ebenso wenig wie den Bahnlärm in der zweiten Reihe.

Online-Rechner

  • •Schnelle erste Orientierung
  • •Rechnet mit Durchschnittswerten der Region
  • •Kennt Zustand und Modernisierungen nicht
  • •Sieht weder Grundriss noch Licht noch Umfeld
  • •Kann von Ihrer Immobilie deutlich abweichen

Bewertung vor Ort

  • Besichtigung durch einen Makler aus Ihrer Region
  • Echte Vergleichsverkäufe statt Inseratpreise
  • Zustand, Grundriss und Lage im Detail
  • Passendes Verfahren je nach Objektart
  • Nachvollziehbares Ergebnis mit Preisstrategie

Fünf typische Fehler bei der Wertermittlung

Mit dem Wunschpreis starten

Der emotionale Wert, die Erinnerungen, die investierte Arbeit: Käufer zahlen dafür nichts. Wer mit einer Wunschzahl beginnt, verliert die Objektivität.

Angebotspreise statt Kaufpreise vergleichen

Inseratpreise in Portalen sind Wünsche von Verkäufern, keine erzielten Preise. Belastbar sind tatsächlich gezahlte Kaufpreise.

Modernisierungskosten 1:1 aufschlagen

Eine neue Küche für 30.000 € steigert den Wert selten um 30.000 €. Entscheidend ist, was der Markt für die Maßnahme bezahlt.

Den Online-Rechner als Endergebnis nehmen

Algorithmen kennen Durchschnittswerte, aber nicht Ihren Grundriss, den Zustand oder die Lage in der zweiten Reihe.

Den Makler mit dem höchsten Wert wählen

Ein zu hoch angesetzter Wert gewinnt vielleicht den Auftrag, verkauft aber nicht. Am Ende folgen Preissenkungen und lange Standzeiten.

Checkliste: Diese Unterlagen braucht die Bewertung

Je vollständiger die Unterlagen, desto genauer die Einschätzung, und desto schneller geht es später beim Verkauf. Haken Sie ab, was Sie schon haben:

0von 13

Noch nichts abgehakt.

Für jede Immobilie

Zusätzlich bei Eigentumswohnungen

Zusätzlich bei Vermietung

Ihre Auswahl wird nicht gespeichert. Fehlt etwas? Viele Unterlagen besorgen wir im Rahmen der Vermarktung für Sie. Mehr dazu im Ratgeber Welche Unterlagen brauche ich für den Verkauf?

Makler-Einschätzung oder Verkehrswertgutachten?

Für einen Verkauf genügt in aller Regel eine fundierte Marktpreiseinschätzung durch einen erfahrenen Makler: Sie ist praxisnah, kennt die aktuelle Nachfrage und mündet direkt in eine Preisstrategie. Ein Verkehrswertgutachten eines Sachverständigen ist dagegen dann sinnvoll, wenn ein formaler Nachweis gebraucht wird, zum Beispiel gegenüber Gericht oder Finanzamt, bei Erbauseinandersetzungen oder bei einer Scheidung. Es ist deutlich aufwendiger und kostet entsprechend.

Experten-Tipp

Holen Sie Ihre Bewertung ein, bevor Sie über einen Preis nachdenken, nicht umgekehrt. Wer mit einer Wunschvorstellung startet, verliert die nötige Objektivität und sucht sich unbewusst den Makler, der die höchste Zahl nennt.

Unser Versprechen: Ehrliche Bewertung ohne Wunschpreis

Häufige Fragen zur Immobilienbewertung

Rechtlich ist es dasselbe: Der Verkehrswert (Marktwert) nach § 194 Baugesetzbuch ist der Preis, der zum Stichtag im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu erzielen wäre, ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse.
Für einen normalen Verkauf in der Regel nicht. Eine fundierte Marktpreiseinschätzung durch einen erfahrenen Makler reicht meist aus. Ein Gutachten eines Sachverständigen ist vor allem dann sinnvoll, wenn Gerichte, Finanzamt oder streitende Parteien einen belastbaren Nachweis verlangen, etwa bei Erbauseinandersetzungen oder Scheidungen.
Das hängt von der Objektart ab: Eigentumswohnungen und Reihenhäuser werden meist im Vergleichswertverfahren bewertet, vermietete Mehrfamilienhäuser im Ertragswertverfahren, freistehende Einfamilienhäuser häufig im Sachwertverfahren. Oft werden Verfahren auch kombiniert und gegeneinander plausibilisiert.
Ein durchschnittlicher Lagewert des Bodens pro Quadratmeter, den die örtlichen Gutachterausschüsse aus tatsächlichen Kaufpreisen ermitteln. Er ist ein wichtiger Baustein, aber kein Wert für Ihr konkretes Grundstück.
Sie geben eine erste Orientierung, rechnen aber mit Durchschnittswerten. Zustand, Grundriss, Modernisierungen und Mikrolage kennen sie nicht. Je individueller die Immobilie, desto größer kann die Abweichung sein.
Nein. Die Bewertung für Ihren Verkauf ist kostenlos und unverbindlich. Sie erhalten eine ehrliche Einschätzung ohne Wunschpreis.

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