Muss der Energieausweis bei der Besichtigung vorliegen?
Ja — spätestens bei der Besichtigung muss der Energieausweis unaufgefordert vorgelegt werden, und die wesentlichen Kennwerte gehören bereits in die Immobilienanzeige. Verstöße können als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld geahndet werden. Bei der Übergabe erhält der Käufer bzw. neue Mieter den Ausweis im Original oder in Kopie.
Vanholt Immobilien — ISO-9001-zertifiziertes Maklerhaus mit geprüften Wohnflächenexperten und bundesweitem Netzwerk. Diese Antwort ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall — für Ihre konkrete Situation beraten wir Sie kostenlos und persönlich.
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