Wie läuft der Notartermin ab?

Der Notar verliest den gesamten Kaufvertrag, erläutert die rechtlichen Folgen und beantwortet Fragen — erst dann wird unterschrieben. Vorab erhalten beide Seiten den Entwurf (bei Verbraucherbeteiligung mindestens zwei Wochen vorher). Nach der Beurkundung veranlasst der Notar Auflassungsvormerkung, Behördenanfragen und die Fälligkeitsmitteilung; gezahlt wird erst, wenn der Kauf abgesichert ist.

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