Was ist eine Auflassungsvormerkung?

Die Auflassungsvormerkung ist eine Art Reservierung im Grundbuch zugunsten des Käufers: Sie verhindert, dass der Verkäufer die Immobilie ein zweites Mal verkauft oder neu belastet, bevor der Käufer als Eigentümer eingetragen ist. Erst mit dieser Sicherung wird der Kaufpreis fällig — einer der wichtigsten Schutzmechanismen im deutschen Immobilienrecht.

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