Wie hoch darf die Mietkaution sein und wie ist sie anzulegen?

Höchstens drei Nettokaltmieten, zahlbar in drei Monatsraten ab Mietbeginn. Der Vermieter muss die Kaution getrennt vom eigenen Vermögen insolvenzsicher anlegen, üblicherweise auf einem Kautionskonto. Nach Mietende ist sie samt Zinsen zurückzuzahlen; eine angemessene Prüf- und Abrechnungsfrist (je nach Fall einige Monate) ist zulässig.

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