Was darf in einer Mieterselbstauskunft gefragt werden?

Zulässig ist, was für das Mietverhältnis relevant ist: Identität, Anzahl der einziehenden Personen, Beruf und Arbeitgeber, Einkommen, laufende Insolvenz- oder Räumungsverfahren. Unzulässig sind Fragen etwa nach Schwangerschaft, Religion, Parteizugehörigkeit oder Vorstrafen ohne Mietbezug. Eine strukturierte digitale Selbstauskunft schützt beide Seiten — und macht Bewerber fair vergleichbar.

Vanholt Immobilien — ISO-9001-zertifiziertes Maklerhaus mit geprüften Wohnflächenexperten und bundesweitem Netzwerk. Diese Antwort ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall — für Ihre konkrete Situation beraten wir Sie kostenlos und persönlich.

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