Frag Vanholt · Antwort der Woche

Was kostet ein Makler wirklich?

Tom Giesler Von Tom Giesler Aktualisiert am

Kurze Antwort

In vielen Bundesländern zahlen Käufer und Verkäufer jeweils 3,57 % des Kaufpreises inklusive Mehrwertsteuer, in Hamburg üblicherweise 3,13 %. Die Sätze sind ortsüblich und nicht gesetzlich festgelegt. Seit Dezember 2020 gilt bei Wohnungen und Einfamilienhäusern, dass der Käufer nie mehr zahlt als der Verkäufer.

Übliche Sätze pro Seite inklusive MwSt

BundeslandPro Seite
Hamburg3,13 %
Schleswig-Holstein3,57 %
Berlin3,57 %
Bayern3,57 %
Niedersachsen3,57 %, regional auch weniger

Ortsübliche Werte, gesetzlich nicht festgelegt und verhandelbar.

Das sagt das Gesetz

  1. Wer den Makler beauftragt, zahlt mindestens die Hälfte.Der Verkäufer kann die Provision auch ganz übernehmen.
  2. Der Käufer zahlt nie mehr als der Verkäufer.Und erst, wenn der Verkäufer seinen Teil nachweislich bezahlt hat.
  3. Das gilt für Wohnungen und Einfamilienhäuser,wenn der Käufer privat kauft.
  4. Der Maklervertrag braucht dafür die Textform,zum Beispiel per E-Mail.

Ein Beispiel

Kaufpreis 450.000 €. Bei 3,57 % zahlen Verkäufer und Käufer jeweils 16.065 €.

Provision gesamt 32.130 €
Verkäufer 16.065 € Käufer 16.065 €

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Das fragen andere auch

Ist die Maklerprovision verhandelbar?

Ja. Die Sätze sind ortsüblich, aber nicht gesetzlich vorgeschrieben.

Wann wird die Provision fällig?

In der Regel mit Abschluss des notariellen Kaufvertrags.

Kann ich die Maklerprovision von der Steuer absetzen?

Beim Verkauf einer vermieteten Immobilie oft als Veräußerungskosten, bei selbst genutztem Eigentum meist nicht. Im Einzelfall Steuerberatung fragen.

Gilt die Teilung auch für Mehrfamilienhäuser oder Grundstücke?

Nein, dort ist die Verteilung frei vereinbar.

Tom Giesler, Gründer und Geschäftsführer der Vanholt Immobilien GmbH
Tom Giesler
Gründer und Geschäftsführer der Vanholt Immobilien GmbH · Immobilienkaufmann (IHK)
Zuletzt aktualisiert am · Mehr über den Autor →

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