Haus geerbt. Was jetzt?
Kurze Antwort
Erst mal durchatmen, du musst nichts überstürzen. Weise dein Erbe nach, lass das Grundbuch umschreiben, prüfe die Erbschaftsteuer und entscheide dann in Ruhe, ob du behältst, vermietest oder verkaufst.
Schritt für Schritt
- Erbe nachweisen.Mit Erbschein oder einem notariellen Testament samt Eröffnungsprotokoll.
- Grundbuch umschreiben.Beantragst du die Berichtigung innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall, fällt dafür keine Gerichtsgebühr an.
- Erbschaftsteuer prüfen.Jedes Kind hat pro Elternteil einen Freibetrag von 400.000 €, Ehepartner 500.000 €, Enkel in der Regel 200.000 €.
- Gemeinsam entscheiden.Behalten, vermieten oder verkaufen. In einer Erbengemeinschaft geht das nur zusammen.
Freibeträge bei der Erbschaftsteuer
Gut zu wissen
- Das Elternhaus kann steuerfrei bleiben, wenn ein Kind selbst einzieht und es zehn Jahre bewohnt. Für Kinder gilt das bis 200 m² Wohnfläche, darüber anteilig.
- Sind mehr Schulden als Wert im Nachlass, kannst du das Erbe innerhalb von sechs Wochen ausschlagen. Die Frist beginnt, sobald du vom Erbfall und deiner Stellung als Erbe weißt. Sechs Monate hast du, wenn die verstorbene Person ihren letzten Wohnsitz nur im Ausland hatte oder du dich bei Fristbeginn im Ausland aufhältst.
Tipp. Lasst den Wert ermitteln, bevor ihr entscheidet. Dann reden alle über dieselbe Zahl.
Das fragen andere auch
Was passiert, wenn sich die Erben nicht einigen?
Dann kann jeder Miterbe als letzten Weg die Teilungsversteigerung beantragen. Meist bringt ein gemeinsamer Verkauf deutlich mehr.
Muss ich Spekulationssteuer zahlen, wenn ich das geerbte Haus verkaufe?
Die Besitzzeit der verstorbenen Person wird dir angerechnet. Liegt der Kauf mehr als zehn Jahre zurück oder wurde das Haus selbst bewohnt, fällt meist keine an. Im Einzelfall Steuerberatung fragen.
Wer zahlt die laufenden Kosten bis zum Verkauf?
Die Erben gemeinsam, also Grundsteuer, Versicherung und Nebenkosten.
Brauche ich immer einen Erbschein?
Nicht, wenn ein notarielles Testament vorliegt. Ein handschriftliches Testament reicht dem Grundbuchamt meist nicht.
Allgemeine Information, keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Für deinen Einzelfall wende dich bitte an Notar, Steuerberatung oder deine Bank.
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